Können Ergebnislisten im Internet nach wie vor eingestellt werden?

In den meisten Wettbewerben des Deutschen Schützenbundes stellen erst die veröffentlichten Ergebnisse eine endgültige Bewertung des Wettkampfes dar. Auch ist diese Ergebnisveröffentlichung eine Grundvoraussetzung für eine mögliche Überprüfung (Einspruch gegen ein Wettkampfergebnis). Eine Nichtveröffentlichung der Ergebnisse führt daher zu einem nicht hinnehmbaren Einschnitt in den gesamten Wettkampfbetrieb, unter anderem da gegebenenfalls Einsprüche gegen Ergebnisse mangels Bekanntgabe nicht mehr möglich wären. Ein Wettkampf ohne Ergebnisliste ist nicht darstellbar – weder gegenüber den Wettkampfteilnehmern noch gegenüber der Öffentlichkeit.

Mit der Anmeldung zu einem Wettkampf und der Teilnahme am Wettkampf erklärt sich der Teilnehmer konkludent damit einverstanden, dass seine Daten Startlisten bzw. Ergebnislisten veröffentlicht werden.

Einer Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten mit Name, Vorname, Wettkampfbezeichnung, Wettkampfklasse, Nennung des Landesverbandes und Vereins im Internet, bei Streaming-Diensten, im TV und in fachlich ausgerichteten Printmedien (z.B. Fachzeitschriften) und allgemeinen Printmedien (z.B. Tageszeitungen, Zeitschriften), nach einer allgemeinen Vorabinformation über die Veröffentlichung in der Ausschreibung, steht aus Sicht des Datenschutzes nichts entgegen.

 

Sportler, die dennoch nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind bzw. auf eine Unkenntlichmachung der eigenen Daten bestehen, und dies vor dem Wettkampf erklären, werden nicht zum Wettkampf zugelassen.

Dem Wunsch eines Sportlers, der erst nach dem Wettkampf eine Nichtveröffentlichung seines Ergebnisses wünscht, kann nicht entsprochen werden bzw. führt zu einer Diskqualifikation. Er wäre auch zukünftig nicht mehr zum Wettbewerb zuzulassen, da er auch bei einem nächsten Wettbewerb wohl nicht auf der Ergebnisliste erscheinen will.