Können Ergebnislisten im Internet nach wie
vor eingestellt werden?
In den meisten Wettbewerben des Deutschen
Schützenbundes stellen erst die veröffentlichten Ergebnisse eine endgültige
Bewertung des Wettkampfes dar. Auch ist diese Ergebnisveröffentlichung eine
Grundvoraussetzung für eine mögliche Überprüfung (Einspruch gegen ein
Wettkampfergebnis). Eine Nichtveröffentlichung der Ergebnisse führt daher zu
einem nicht hinnehmbaren Einschnitt in den gesamten Wettkampfbetrieb, unter
anderem da gegebenenfalls Einsprüche gegen Ergebnisse mangels Bekanntgabe nicht
mehr möglich wären. Ein Wettkampf ohne Ergebnisliste ist nicht darstellbar –
weder gegenüber den Wettkampfteilnehmern noch gegenüber der Öffentlichkeit.
Mit der Anmeldung zu einem Wettkampf und der Teilnahme am
Wettkampf erklärt sich der Teilnehmer konkludent damit einverstanden, dass
seine Daten Startlisten bzw. Ergebnislisten veröffentlicht werden.
Einer Veröffentlichung
von Start- und Ergebnislisten mit Name, Vorname, Wettkampfbezeichnung,
Wettkampfklasse, Nennung des Landesverbandes und Vereins im Internet, bei
Streaming-Diensten, im TV und in fachlich ausgerichteten Printmedien (z.B.
Fachzeitschriften) und allgemeinen Printmedien (z.B. Tageszeitungen,
Zeitschriften), nach einer allgemeinen Vorabinformation über die
Veröffentlichung in der Ausschreibung, steht aus Sicht des Datenschutzes nichts
entgegen.
Sportler, die dennoch nicht mit der
Veröffentlichung einverstanden sind bzw. auf eine Unkenntlichmachung der
eigenen Daten bestehen, und dies vor dem Wettkampf erklären, werden nicht zum
Wettkampf zugelassen.
Dem Wunsch eines Sportlers,
der erst nach dem Wettkampf eine Nichtveröffentlichung seines Ergebnisses
wünscht, kann nicht entsprochen werden bzw. führt zu einer Diskqualifikation. Er wäre auch zukünftig nicht mehr zum
Wettbewerb zuzulassen, da er auch bei einem nächsten Wettbewerb wohl nicht auf
der Ergebnisliste erscheinen will.